Das Projektmanagement besteht aus Projektsteuerung und Projektleitung. Erst, wenn der Projektsteuerer auch die Projektleitungsaufgaben (Vollmacht) übernimmt, spricht man von Projektmanagement. Die einzelnen Aufgabenbereich können wie folgt aufgelistet werden:
Die Projektsteuerung bezieht sich z.B. auf folgende delegierbare Bauherrnleistungen:
- Klärung der Aufgabenstellung sowie Koordination und Überwachung des Grundlagenprogrammes vom ersten Schritt der Planung bis zur Baufertigstellung
- Klärung der Voraussetzung für den Einsatz von Planern und anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Klärung der Schnittstellen und Einsatzpunkte.
- Vertragsbearbeitung mit Planern und Ausführenden.
- Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen bezogen auf das Gesamtprojekt und die Projektbeteiligten.
- Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, also der Planenden und Ausführenden.
- Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten.
- Koordinierung und Bearbeitung von Genehmigungsverfahren.
- Versicherungsbearbeitung: Bauwesen-, Haftpflichtversicherung, kombinierte Versicherungen (All-Risk-Versicherung etc.)
- Kosten- und Finanzierung: Kostenermittlung, Kostenverfolgung, Kontrolle, Finanzierung.
- Klärung der Organisationsstruktur und Informationsstruktur.
- Definition, Sicherstellung und Überwachung von Qualitätsvorgaben, Ausstattung, Materialen und Produkte. Überwachung und Koordinierung von Ausführungsänderungen.
- Dokumentation des Gesamtprojektes: Sammeln, Aufbereiten und Ordnen aller projektrelevanten Dokumente, Pläne, Verträge und des Schriftverkehrs.
- Terminplanung: Aufstellung und Zusammenfassung aller Vorgänge und Tätigkeiten sowie Klärung der zeitlichen und technischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten sowohl im gesamten (Generalterminplan im Makroform) als auch im Detail (Bereichsterminpläne in Mikroform) mit Ermittlung der Vorgangsdauern, Abhängigkeit und verfügbaren Kapazitäten.
- Terminüberwachung: periodische Ablaufkontrollen, Checklisten, Veranlassen und Durchführen von SOLL-/IST-Vergleichen, Maßnahmen bei Terminüberschreitungen bzw. -veränderungen.
Die Projektleitung bezieht sich insbesondere auf folgende nicht (ohne Vollmacht) delegierbare Bauherrnleistungen:
- Setzen der obersten Projektziele
- Mittelbereitstellung
- definitive Entscheidung zu Planungsphasen, Abnahmen etc.
- Konfliktmanagement
- Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle
- Projektbezogene Repräsentationspflichten etc.
Der Projektleitung obliegt die direkte Verantwortung für die Erreichung der Projekt- und Auftragsziele. Sie hat die Linienfunktion und ist mit Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis ausgestattet.