Wir sind (unter Einschluss aller Agenden des immobilienbezogenen Facility Managers) nach strengen Prüfungskriterien ausgewählter und ausgebildeter Immobilienmanager. Unsere primäre Aufgabe ist die treuhändige und bestmögliche Bewirtschaftung des uns anvertrauten Immobilienvermögens. Zudem haben wir besondere Vertretungsbefugnisse vor Gerichten und Behörden. Zur optimalen Abdeckung des Kundenwunsches sind wir auch berechtigt, auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Rechtsanwälte, Architekten oder andere befugte Fachleute heranzuziehen. Wir vereinigen praktisch höchste Kompetenz für das gesamte Immobilienwesen und ist auch als solcher immer primärer Ansprechpartner für alle Immobiliendienstleistungen. Unsere Tätigkeit als Immobilienverwalter kann – im Wesentlichen – in zehn Obergruppen unterteilt werden:
- Immobilienbezogenes Facility Management.
- Die treuhändige Buchhaltung, das Rechnungswesen und den Zahlungsverkehr.
- Das Steuer- und Abgabenwesen.
- Die Betreuung von Immobilien im weiteren Sinne von Erhaltungsmaßnahmen bis zu jeglicher Form von Verbesserungsmaßnahmen.
- Die Beratung in allen einschlägigen Immobilienangelegenheiten.
- Die Vertretung von Eigentümern unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer.
- Die Organisation und Koordination der Willensbildung von Eigentümern und sonst Beteiligten.
- Nutzerbezogenes Flächen- und Mietenmanagement.
- Das professionelle Centermanagement.
- Die Finanzierung und Bewertung.