Entwicklung heißt mehr als nur „Mehr Häuser in mehr Städten“.
Dalai Lama (*1935), (Das Lächeln des Himmels), eigentlich Tenzin Gyatso, 14. geistiges und politisches Oberhaupt der Tibeter, wurde 1989 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. 

Der Tätigkeitsbereich unserer Immobilienentwicklungs- bzw. Bauträger-Sparte umfasst (wie in der österreichischen Gewerbe-ordnung, § 117 (4) beschrieben) die organisatorische und kommerzielle Abwicklung des gesamten Bauvorhabens (Neubauten, durchgreifende Sanierungen) auf eigene oder fremde Rechnung sowie hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Wir sind auch berechtigt, die fertiggestellten Gebäude auch zu verwerten. Weiters ist uns auch erlaubt, unseren Auftraggebern vor Verwaltungsbehörden, Fonds, Förderungsstellen und Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie bei Gericht zu vertreten.

Die im folgenden aufgelisteten Kriterien sind für uns die wichtigsten Grundpfeiler, auf denen unser Berufsbild als Bauträgers aufbaut:

  • Bauherrnfunktion - Wir sind Bauherr bzw. direkter Stellvertreter des Bauherrn
  • Drittbindung - Wir handeln im eigenen Namen, ist aber Dritten verpflichtet, für die wir bauen
  • Treuhandelement - Wir sind die technischen Notare und handeln wie ein Treuhänder
  • Gesamtverantwortung - Wir tragen uneingeschränkt die gesamte Verantwortung für alle Belänge des Baues
  • Konzentrationsprinzip - Wir konzentrieren auf unseren Aufgabengebiet voll und ganz

Im Einzelnen erbringen wir folgende Leistungen:

01. Grundstückbeschaffung und Prüfung

  • Erfassen des Kundenwunsches und Beschaffen geeigneter Angebote
  • Bewertung der Lage und der Eignung für den gewünschten Bauzweck, der Anbindung an den öffentlichen Verkehr und Individualverkehr und Bewertung der Umgebungsqualität
  • Feststellen der Eigentums-, Bestands- und Nutzungsverhältnisse, Grundstücksrechte und Lasten
  • baurechtliche Widmungs- und Bebauungsbestimmungen
  • Abklären der Anrainersituation und allenfalls Einschätzen möglicher Kontaminierungen
  • Erkunden der Anschlussmöglichkeiten und Ver- und Entsorgungen
  • Abschätzen der Bodenbeschaffenheit und möglicher Einbauten
  • Erfassen eventueller Freimachungskosten, Ablösen und Abbruchkosten sowie sonstiger Erwerbsnebenkosten
  • Erwirken allfälliger Optionen

02. Grundlagen der Projektentwicklung

  • Erheben und Dokumentieren des Kundenwunsches
  • Analyse der projektrelevanten Rahmenbedingungen
  • Klären der Projektdimensionierung und grundsätzlicher Ausstattungsqualitäten
  • Festlegen des Nutzungsmix
  • Dokumentieren der Projektidee und der Projektziele
  • Standort- und Marktanalysen, Einschätzen der Verwertungschancen
  • Beurteilen des Altbestandes und der Bausubtanz bei Sanierungen
  • Behördenabklärungen
  • Erstellen eine Großablaufplanung
  • Erstellen einer Machbarkeitsstudie und Gegenüberstellung der eingeschätzten Projektkosten zum geschätzten Ertrag
  • Grundzüge der Projektdarstellung und Finanzierungsüberlegungen

03. Planungsphase der Projektentwicklung

  • Auswahl des Planers und allenfalls Durchführen einer Planungskonkurrenz (Wettbewerb)
  • Veranlassen der Planungsmaßnahmen und Auswahl der Sonderfachleute (Bodengutachter, Statiker, Haustechnik, Bauphysiker, Akustiker, künstlerische Gestaltung) und relevanter Gutachter (Standortgutachter, Verkehrsgutachter, Sicherheitsgutachter)
  • Zusammenstellen des Planungs- und Projektabwicklungsteams
  • Abklären gesellschaftlicher und steuerlicher Modelle
  • Terminplanung
  • Finanzierungskonzept
  • laufende Adaptierung der Planrechnungen und Wirtschaftlichkeit je nach Projektfortschrift

04. Baureifmachung und Projektvorbereitung

  • Veranlassen der Vertragsgestaltung und der Erstellung von Leistungsbildern mit den Projektbeteiligten sowie deren Beauftragung
  • Veranlassen, Kontrolle, Freigabe der jeweiligen Planungsschritte von der Vorentwurfs- bis zur Einreichplanung
  • Erstellen eines detaillierten Bau- und Ausstattungsprogramms (Baubuch oder Baubeschreibung)
  • Veranlassen der behördlichen Einreichungen und Genehmigungen sowie Wahrnehmen der Behördenkontakte und Verhandlungen
  • Definition und Abgrenzung der von den Baubeteiligten bzw. den Planern und den Sonderfachleuten zu setzenden Schritte zur baulichen Verwicklung des Projektes
  • Koordination der Nutzer, Auftragsgeber, Behörden, Planer und Konsulenten und allenfalls der finanzierenden Stellen
  • Erstellen von Verträgen bzw. Mitwirken an deren Gestaltung zur Regelung des Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn und Nutzern
  • Termin- und Kostenaktualisierung auf Basis des Baufortschrittes, der Behördenauflagen und der Nutzervereinbarungen
  • periodische Bauherrn-, Planungs-, uns Baubesprechungen sowie Besprechungen mit den Nutzern und Organisation des Berichtswesens und der Entscheidungsverfahren
  • Festlegen der Grundsätze und Durchführen des Ausschreibung der für die Errichtung des Bauwerkes erforderlichen Leistungen; Prüfung und Analyse der eingelangten Angebote auf Richtigkeit und Preisangemessenheit sowie Veranlassen der Auftragsvergabe
  • Abwickeln von Sonderwünschen und Beratung beim Erstellen von Verkaufs- und Vermittlungsunterlagen
  • begleitende Baukontrolle und Kostenverfolgung ( Soll/Ist-Vergleich)
  • Projektsteuerung und Projektleitung (organisatorisch, kaufmännisch und wirtschaftlich)