Auf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2010 ermöglicht uns die österreichische Immobilienmaklerverordnung (vom 25. August 2010 BGBl. II Nr. 268/2010) den folgenden Tätigkeitsumfang:
- die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertighäusern und Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen,
- die Vermittlung von Bestandverträgen (Miet- und Pachtverträgen) sowie die Vermittlung sonstiger Rechte einschließlich der Vermittlung von Teilzeitnutzungsrechten und Optionsrechten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen, Geschäftsräume und Unternehmen,
- die Vermittlung von Hypothekardarlehen und
- die Vermittlung von Anteilscheinen und Beteiligungen an Immobilienfonds.